AGBs

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen Zenobia Jenta (Übersetzerin) und dem Kunden/Kundin (Auftraggeber), soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Diese AGB werden durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die Dauer der gesamten Geschäftsverbindung.

(2) Abweichende Vereinbarungen

Abweichungen, Änderungen oder Nebenvereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Übersetzerin. Dies gilt ebenfalls für Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

(3) Auch wenn der Auftraggeber für Dritte agiert, schließt die Übersetzerin den Vertrag ausschließlich mit dem Auftraggeber ab, der seinen Zahlungsverplichtungen pünktlich nachzukommen hat, unabhängig von der Zahlungsmoral des Endkunden.

2. Auftragserteilung, Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber erfolgt persönlich, per E-Mail oder Postversand. Der Vertrag kommt zustande aufgrund der Beauftragung des Auftraggebers und unverzüglicher elektronischer bzw. schriftlicher Bestätigung der Auftragsannahme durch die Übersetzerin. Um eine möglichst reibungslose Zusammenarbeit zu ermöglichen, übernimmt die Übersetzerin auch telefonische oder sonstige formlose Aufträge. Die sich hieraus eventuell ergebenden Probleme gehen jedoch zu Lasten des Auftraggebers. Die Übersetzerin behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen die Übersetzung von Texten abzulehnen.

(2) Der Auftraggeber hat der Übersetzerin den Verwendungszweck der Übersetzung mitzuteilen.

(3) Der Auftraggeber hat die Übersetzerin bei der Auftragserteilung über besondere Ausführungswünsche (Übersetzung auf Datenträgern, Druckreife, Layout, Anzahl der Ausfertigungen etc.) zu unterrichten. Informationen und Unterlagen (wie z.B. Terminologielisten, Glossare, Referenztexte, Bilder und Grafiken usw.), die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, sind der Übersetzerin unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Wird Begleitmaterial nicht bereit gestellt, so werden Fachausdrücke in allgemein üblicher und verständlicher Form übersetzt.

(4) Die Übersetzerin behält sich vor, bei Unklarheiten im Originaltext, beim Auftraggeber zurückzufragen oder die Übersetzung nach bestem Wissen und Gewissen in allgemein verstädlicher Form zu erstellen

(5) Ist die Übersetzung zum Druck bestimmt, überllässt der Auftraggeber der Übersetzerin vor dem Druck einen Korrekturabzug und nach dem Druck ein kostenfreies Belegexemplar.

(6) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Empfang der Übersetzung schriftlich zu bestätigen.

(7) Sollte die Übersetzerin aufgrund einer Übersetzung wegen Verletzung eines bestehenden Urheberrechts (Copyright) in Anspruch genommen werden oder werden Ansprüche Dritter geltend gemacht, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die Übersetzerin in vollem Umfang hervon freizustellen.

3. Leistungen

 (1) Die Übersetzung wird nach Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung schnellstens und mit größtmöglicher Sorgfalt durchgeführt. Fachausdrücke werden, sofern keine besonderen Anweisungen oder Unterlagen beigefügt worden sind, in die allgemein übliche, lexikographisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.

(2) Die Übersetzerin kann sich zur Auftragsausführung, sofern dies erforderlich ist, Dritter bedienen. Dabei haftet sie nur für eine sorgfältige Auswahl.  Der Sorgfaltsfpflicht bei der Auswahl wird in jedem Fall nachgekommen, wenn es sich bei dem beauftragten Dritten um einen für die jeweilige Sprache geprüften Übersetzer/Dolmetscher handelt

(3) Lieferfristen werden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben und gelten als eingehalten, wenn der fertige Auftrag so rechtzeitig versendet wurde, dass er unter Berücksichtigung der üblichen Postlaufzeiten für die jeweilige Versendunsart bei dem Auftraggeber termingerecht hätte angeliefert werden müssen. Kann der Liefertermin wegen höherer Gewalt oder aus anderen Gründen, die nicht von der Übersetzerin zu vertreten sind, oder aus anderen Gründen, nicht eingehalten werden, ist die Übersetzerin berechtigt entweder vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Weitergehende Rechte (insbesondere Schadenersatzansprüche) sind für solche Fälle ausgeschlossen.

(4) Der Versand der Übersetzung erfolgt je nach Vereinbarung per Post, E-Mail oder Fax.

4. Vertraulichkeit

Alle Texte werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Die Übersetzerin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. Die Zusammenarbeit mit ebenfalls der Geheimhaltungspflicht unterliegenden Subunternehmen stellt keine Verletzung dieser Pflicht dar. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, verbleiben alle Unterlagen nach Abschluss des Auftrages bei der Übersetzerin unter Wahrung der Vertraulichkeit fünf Jahre aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist serden die Unterlagen vernichtet.

 5. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Übersetzerin. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

(2) Die Übersetzerin behält sich ihr Urheberrecht vor.

6. Vergütung

(1) Sofern im Einzelfall keine abweichenden Vereinbarungen bestehen, richtet sich das Übersetzungshonorar nach dem Schwierigkeitsgrad des zu übersetzenden Textes, der Textlänge und dem Fertigstellungstermin. Die Vergütung erfolgt auf Zeilenbasis. Eine Normzeile umfasst 55 Zeichen (einschließlich Leerzeichen).

Werden Übersetzungsarbeiten oder sonstige artverwandte Dienstleistungen (Schreib,- Korrekturarbeit, Dolmetscherdienste, u. Ä.) abgerechnet, so erfolgt die Abrechnung anhand vorab getroffener Vereinbarungen über den Stundensatz. Wird als Abrechnungsgrundlage ein Seitenpreis vereinbart, so erfolgt die Berechnung auf der Basis der Normseite nach DIN (25 Schriftzeilen à 50 Zeichen). Normseiten ab 15 Zeilen gelten als ganze Seite.

Die Übersetzerin behält sich vor, Fahrtzeiten (z. B. bei Vor-Ort-Einsatz beim Auftraggeber u. Ä.) entsprechend dem vereinbarten Stundensatz in Rechnung zu stellen.

Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Die Preise verstehen sich in Euro. Zahlungsziele, Skonti oder etwaige Abzüge werden nicht gewährt, es sei denn, sie sind ausdrücklich vereinbart.

(3) Die Vergütung ist sofort nach Abnahme der geleisteten Übersetzung fällig. Die Abnahmefrist muss angemessen sein. Die Aufrechnung mit bestrittenen Forderungen ist ausgeschlossen.

7. Mängelbeseitigung, Haftung

(1) Die Übersetzerin haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, und zwar maximal in Höhe der des Auftragswertes. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vetrtagswesentlicher Pflichten ein.

(2) Mängel sind der Übersetzerin schriftlich anzuzeigen. Mängelrügen wegen der Qualität der Übersetzung sind innerhalb 14 Tagen nach Erhalt der Übersetzung geltend zu machen. Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden. Erhält die Übersetzerin innerhalb dieser Frist keine schriftliche Mängelrüge, gilt die Übersetzung als mangelfreil. In diesem Falle verzichtet der Auftraggeber auf sämtliche Ansprüche, die ihm aufgrund eventueller Mängel zustehen könnten.

(3) Der Auftraggeber hat der Übersetzerin eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung zu gewähren. Verweigert er diese, so ist die Übersetzerin von der Mängelhaftung berfeit. Werden Mängel innerhalb der gewährten Frist behoben, hat der Auftraggeber kein Recht auf Preisminderung.

(4) Für Ausführungsmängel oder Verzögerungen, die sich aus unklaren, unrichtigen oder unvollständigen Auftragsertilung ergeben, kann keinerlei Haftung übernommen werden. Dies gilt auch für unleserliche Namen und Zahlen in Urkunden oder ähnlichen Dokumenten. Eine Haftung für den Verlust der der Übersetzerin überlassenen Texte und Unterlagen durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Wasser, Sturm oder Verlust bei der Post ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Übersetzerin benutzt ein aktuelles Virenschutzprogramm, haftet jedoch nicht für eventuelle Schäden durch Computerviren.

(5) Ein Rückgriff des Auftraggebers auf die Übersetzerin zur Geltendmachung der Schadenersatzansprüche Dritter ist (Nichtvertragspartner) ist ausgeschlossen.

(6) Die Übersetzerin haftet nicht für Korrekturen an der Übersetzung durch den Auftraggeber oder Dritte.

8. Stornierung eines Auftrages

Storniert der Kunde seinen Auftrag, ohne gesetzlich oder vertraglich hierzu berechtigt zu sein, werden ihm bereits fertig gestellte Arbeiten zur Verfügung gestellt und berechnet. Die Geltendmachung eines gegebenenfalls weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

9. Anwendbares Recht

(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.

(2) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnsitz der Übersetzerin.

(3) Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung Regelung am nächsten kommt.